ALLIANZ ARENA MÜNCHEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU VIP TICKETS


1. Anwendungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der DO & CO München GmbH und dem Besteller von Karten für Seats in der Executive Lounge, DO & CO Lounge, Franz Beckenbauer Lounge oder Säbener Lounge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Ferner gelten für das Besuchs- und Zutrittsrecht ergänzend die anliegenden FC Bayern München AG Geschäftsbedingungen für Business Seats, Säbener Lounge und Sponsor Seats („AGB-VIP“), die zusätzlich zur Einsichtnahme und zum Download auf https://fcbayern.com/de/tickets/atgb zur Verfügung stehen. Bei einem Widerspruch zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DO &CO München GmbH und den AGB-VIP gehen die Regelungen in den AGB-VIP denen der DO & CO München GmbH vor. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn sich DO & CO München GmbH schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat.

2. Zustandekommen von Verträgen

Die Abwicklung der Bestellung erfolgt durch die DO & CO München GmbH. Die Bestellung durch den Kunden stellt ein Angebot an die DO & CO München GmbH dar. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung durch die DO & CO München GmbH, insbesondere durch Brief, E-Mail oder durch eine von DO & CO München GmbH zur Verfügung gestellten Applikation bzw. Übersendung der bestellten Karten zustande. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen/Ergänzungen zu einem Vertrag sind nur verbindlich, wenn die DO & CO München GmbH sie schriftlich bestätigt.

3. Versendung und Versandkosten

3.1. Die Versendung erfolgt ausschließlich digital und an die angegebene E-Mail-Adresse via dem Digitalen Ticketing Center (DTC) vom FC Bayern München. Beim Versand der Tickets fallen für den Kunden keine Versandkosten an. Persönliche Abholungen sind nicht möglich.

3.2. Der Versand der Karten erfolgt nach vollständiger Bezahlung der jeweils fälligen Vergütung. Für alle bereits zu Saisonbeginn festgelegten Spieltermine werden die Karten zu Saisonbeginn in der jeweils vorgesehenen Applikation zum Download bereitgestellt. Für Spieltermine, die zu Saisonbeginn noch nicht festgelegt sind, werden die Karten eine Woche vor dem Spieltag in der Applikation zum Download bereitgestellt.

4. Fälligkeit und Zahlung

4.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestellung angegebenen Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

4.2. Die Vergütung wird mit Abschluss des Vertrages fällig.

4.3. Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse oder per Kreditkarte via der von DO & CO vorgesehenen Zahlungsapplikation. Sollte der Zahlungsbetrag EUR 5000,00 überschreiten ist die Zahlung ausschließlich auf Rechnung und per Vorauskasse abzuwickeln, eine Kreditkartenzahlung ist nicht zulässig.

4.4 Die DO & CO München GmbH behält sich vor, bei nicht vollständig gezahlter Vergütung von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und Executive Lounge, DO & CO Lounge, Franz Beckenbauer Lounge oder Säbener Lounge Karten bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren, sofern die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nicht gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

4.5. Die DO & CO München GmbH behält sich vor die Saisonpreise zu indexieren und etwaige Preiserhöhungen, die vom FC Bayern München vorgegeben werden, an den Kunden weiterzuverrechnen. Diese Preiserhöhung darf 15% jedoch nicht überschreiten. Die DO & CO München GmbH wird dem Kunden die Preiserhöhungen des FC Bayern München innerhalb angemessener Frist nach Bekanntgabe mitteilen. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.

5. Reklamationen

Reklamationen fehlerhafter Karten müssen unverzüglich nach Erhalt geltend gemacht werden. Die Reklamation hat schriftlich zu erfolgen: DO & CO München GmbH
Franz-Beckenbauer-Platz 5
80939 München Oder an
ViploungesAA@doco.com

6. Gültigkeit der Karten

Die Karten für die Executive Lounge, DO & CO Lounge, Franz Beckenbauer Lounge oder Säbener Lounge sind für Heimspiele des FC Bayern München gültig (gilt für Heimspiele in der Bundesliga, im DFB Pokal und bei UEFA Klubwettbewerben). Die Karten haben für Sonderspiele (z.B. Länderspiele, Champions League Finale etc.) keine Gültigkeit.

7. Vertragslaufzeit

Der Vertrag kann durch beide Parteien schriftlich bis spätestens zum 30.06. eines Jahres, frühestens jedoch zum Ende der jeweils gültigen Mindestvertragslaufzeit von einer Spielsaison, gekündigt werden. Wird das Vertragsverhältnis nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um eine weitere Saison bis zum 30.06. des Folgejahres.

8. Widerrufsrecht

8.1. Der Besteller hat nach §312 BGB das Recht die Bestellung (Vertragserklärung) innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Karten ohne Angaben von Gründen schriftlich zu widerrufen (z.B. Brief, Fax, Email). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Der Widerruf ist zu richten an:
DO & CO München GmbH Franz-Beckenbauer-Platz 5
80939 München
Oder an ViploungesAA@doco.com

8.2. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Die Vergütung wird im Falle des Widerrufes an den Besteller unmittelbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden notwendig.

8.3. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Karten bereits eingelöst wurden.

9. Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert und vertraulich behandelt. Der Besteller erklärt sein widerrufliches Einverständnis zur Weitergabe der Daten an die DO & CO München GmbH. Die Abwicklung der Bestellungen erfolgt durch die DO & CO München GmbH.

10. Unzulässige Weitergabe von Tickets

Eine unzulässige Weitergabe im Sinne der Ziffer 12.2 der AGB-VIP, auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird, ist strengstens untersagt. Der Erwerb der Tickets zum kommerziellen Weiterverkauf (d.h. mit Gewinn), insbesondere über eBay, anderen Internetplattformen oder an Ticketagenturen, ist untersagt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, durch vertragliche Gestaltung sicherzustellen, dass keinerlei Weiterverkauf durch seine Vertragspartner/Kunden zu höheren als den festgelegten Preisen stattfindet. Die DO & CO München GmbH ist berechtigt vom Kunden geeignete Nachweise hierfür zu fordern. Für den Fall, dass der Vertragspartner diese Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, verspricht er die Zahlung einer Geldsumme in Höhe von je 10.000 EUR (Vertragsstrafe). Des Weiteren behält sich die DO & CO München GmbH in einem solchen Fall, in Absprache mit dem FCB, vor, den Kunden für den Eintritt zu sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen und einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Kunden gegenüber zu verweigern.

11. Werbung

Dem Vertragspartner der DO & CO München GmbH ist es nicht erlaubt, für die von DO & CO München GmbH erworbenen Karten öffentlich zu werben. Der Vertragspartner verpflichtet sich, durch vertragliche Gestaltung sicherzustellen, dass seine Vertragspartner/Kunden sich ebenfalls an dieses Werbeverbot halten. Der Kunde verpflichtet sich somit gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf (Abtretung) der Tickets bzw. die sich daraus ergebenden Ansprüche und Rechte, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung als Bonus, als Werbegeschenk, Gewinn oder Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepaketes, zu unterlassen. Die DO & CO München GmbH ist berechtigt vom Kunden geeignete Nachweise hierfür zu fordern. Für den Fall, dass der Vertragspartner diese Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, verspricht er die Zahlung einer Geldsumme in Höhe von je 10.000 EUR (Vertragsstrafe). Des Weiteren behält sich die DO & CO München GmbH in einem solchen Fall, in Absprache mit dem FCB, vor, den Kunden für den Eintritt zu sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entschädigungslos dem Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen und einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Kunden gegenüber zu verweigern.

12. Ergänzende Bedingungen

Ergänzend gelten die Stadionordnung und die Nutzungsbedingungen für KFZ-Stellplätze. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Die Mitnahme von technischen Geräten für Bild-, Film- oder Tonaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt. Ebenso ist die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen, verbotenen Substanzen und Tieren untersagt. Verstöße gegen die Ticket-AGB´s oder die Hausordnung können mit einem Verweis aus der DO & CO Lounge, Executive Lounge, Franz Beckenbauer Lounge oder Säbener Lounge ohne Erstattung des Eintrittspreises geahndet werden. Eine Meldung der Verstöße z.B. an die FC Bayern München AG oder Behörden bleibt vorbehalten.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Kombipaket Allianz Arena & SAP Garden: Für Kunden, die sich dafür entscheiden ein Kombipaket in Anspruch zu nehmen wird darauf hingewiesen, dass für den SAP Garden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SAP Gardens zusätzlich zur Anwendung kommen.

13.2. Soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Darüber hinaus ist die DO & CO München GmbH berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das am Sitz des Bestellers zuständig ist.

13.3. Der Besteller kann gegenüber Forderungen der DO & CO München GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam.

13.5. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige/undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen, durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken.

Stand AGB: August 2025